Examensprotokolle
Auf dieser Seite erfahrt ihr alles über die Ausleihe von Gedächtnisprotokollen für die mündliche Prüfung im ersten Staatsexamen.
Meldet euch bei Fragen unter: [email protected]
Zum Ablauf der Protokollausleihe online
- Gehen Sie auf die Seite www.examensprotkolle-bonn.de oder www.juristenberatung.de und geben Sie dort unter dem Menüpunkt „Protokollausleihe“ ihre Daten ein. Bitte achten Sie besonders auf die korrekte Eingabe Ihrer Mobilfunknummer, denn an diese wird später automatisch der Zugangscode geschickt.
- Überweisen Sie 35€ an folgendes Konto:
Empfänger: Fachschaft Jura Uni Bonn
IBAN: DE70 3705 0198 0031 0269 33
Die Summe setzt sich zusammen aus 30€ Kaution und 5€ Bearbeitungsgebühr. - Senden Sie uns nun UNBEDINGT eine E-Mail an [email protected] ein Foto Ihrer Ladung und der Überweisungsbestätigung.
- Sobald wir Ihre E-Mail erhalten und geprüft haben, schalten wir den Zugangscode frei, welcher per SMS auf die angegebene Mobilfunknummer gesendet wird.
- Mit diesem Code können Sie sich nun auf der o.g. Homepage einloggen und haben dort Zugriff auf die Protokolle, die Ihre Prüfer betreffen.
- Nach Ihrer mündlichen Prüfung müssen Sie ein eigenes, ausführliches Gedächtnisprotokoll erstellen, um die Kaution zurück zu erhalten.
Achtung: Die Protokolle zum Prüfer müssen jeweils mindestens 100 Wörter umfassen, die Protokolle zur Sache müssen jeweils mindestens 600 Wörter umfassen.
Es empfiehlt sich, die Protokolle in einem Word-Dokument vorzuschreiben, um die Wortanzahl nachvollziehen zu können, und diese zu speichern, da gelegentlich Probleme beim Hochladen entstehen können! - Zu guter Letzt senden Sie UNBEDINGT eine zweite E-Mail an uns mit der Information, dass Sie Ihre Protokolle hochgeladen haben. Sobald wir diese Mail erhalten haben, prüfen wir Ihre Protokolle und senden Ihnen die 30€ Kaution zurück, wenn diese unseren oben angegebenen Standards (s. Wortanzahl) entsprechen. Ihre Protokolle sollen schließlich auch dem Lernerfolg nachfolgender Prüflinge dienen.
Achtung: Bitte beachten Sie hierbei wirklich, dass Sie uns eine zweite Mail an [email protected] schreiben, nachdem Sie die Protokolle hochgeladen haben (—> der bloße Upload auf der Website setzt die separate Überprüfung der Protokolle durch die Referenten der Fachschaft nicht in Gang, die zwingende Voraussetzung für die Überweisung der Kaution ist!).
Zum Ablauf der Protokollausleihe in Präsenz während des Fachschaftsdiensts
- Gehen Sie auf die Seite www.examensprotkolle-bonn.de oder www.juristenberatung.de und geben Sie dort unter dem Menüpunkt „Protokollausleihe“ ihre Daten ein.
Bitte achten Sie besonders auf die korrekte Eingabe Ihrer Mobilfunknummer, denn an diese wird später automatisch der Zugangscode geschickt. - Wir nehmen für den Protokollverleih 30€ Kaution, welche Sie zurück erhalten, sofern Sie in der vertraglich vorgegebenen Frist eigene Protokolle erstellt und zur Verfügung gestellt haben. Zusätzlich fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5€ an. Bitte überweisen Sie uns diese 35 € an unser Fachschaftskonto: Empfänger: Fachschaft Jura Uni Bonn
IBAN: DE70 3705 0198 0031 0269 33 - Kommen Sie anschließend zur Vertragsunterzeichnung in unser Fachschaftsbüro (im Hof des Juridicums). Wir haben montags bis donnerstags von 12 bis 13 Uhr geöffnet. Während der vorlesungsfreien Zeit oder an Feiertagen beachten Sie bitte unsere Hinweise zu den geänderten Öffnungszeiten, welche wir gegebenenfalls auf unserer Homepage oder bei Instagram publik machen.
- Bitte bringen Sie zur Vertragsunterzeichnung Ihre Ladung zur mündlichen Examensprüfung und den Beweis der Überweisung der 35 € mit, damit wir sicherstellen können, dass Sie ein Prüfling sind.
- Wenn der Vertrag unterzeichnet ist, akzeptieren wir den Vertrag in unserem System und Sie erhalten automatisch einen Zugangscode per SMS an die angegebene Mobilfunknummer. Das Vertragsoriginal nehmen Sie mit, eine Kopie behalten wir für unsere Akten. Die Horbach Wirtschaftsberatung GmbH wird berechtigt, Ihre Kontaktdaten zur einmaligen telefonischen Kontaktaufnahme zu nutzen.
- Mit der angegebenen Email-Adresse und dem Zugangscode aus der SMS können Sie sich nun auf der o.g. Homepage einloggen und haben dort Zugriff auf die Protokolle, die Ihre Prüfer betreffen. Sie können die Protokollsammlungen als PDF Sammlung speichern. Sie haben keine Berechtigung, die Protokollsammlungen oder Ihre Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben.
- Nach Ihrer mündlichen Prüfung, spätestens einen Monat nach dem Prüfungstermin, müssen Sie nun ein eigenes Gedächtnisprotokoll erstellen, um die Kaution zurückzuerhalten. Hierzu loggen Sie sich wieder mit Ihren Zugangsdaten auf der Seite ein und wählen den Menüpunkt „Prüfprotokoll schreiben“. Dort geben Sie Ihr Gedächtnisprotokoll ein, klicken anschließend auf speichern und abschicken.
Zur Sicherheit sollten Sie ihr Protokoll jedoch immer in einer separaten Word-Datei abspeichern, da gelegentlich Probleme beim Hochladen entstehen können! - Wenn Sie Ihr Protokoll eingestellt haben, komme Sie bitte mit Ihrem Vertrag - oder zumindest mit der Vertragsnummer - wieder in die Fachschaft. Hier kontrollieren wir, ob Ihr Protokoll abgeschickt wurde und überweisen Ihnen dann die Kaution zurück.
Häufig auftretende Fragen (FAQ)
Warum akzeptiert das Kontaktformular die Schreibweise meines Namens nicht?
Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Programm simpel konzipiert ist. So sind Umlaute (z.B. in Müller) in Vor- und Nachnamen leider unzulässig. Bitte geben Sie ihren Namen also ohne Umlaute (mit ae, oe und ue) ein.
Warum muss ich meine Handynummer angeben?
An die angegebene Handynummer wird durch einen automatisierten Vorgang (auf welchen die Fachschaft Jura keinen Einfluss hat, denn die Absender-Nummer ist keine Rufnummer von uns) nach Zustandekommen des Vertrags eine SMS mit dem Zugangscode geschickt. Mit der von Ihnen angegebenen E-Mail-Adresse und diesem Code können Sie sich nun anmelden, um auf die Protokolle zuzugreifen.
Werden meine Daten/Kontaktdaten weitergegeben?
Der digitale Protokollverleih wird uns durch die Zusammenarbeit mit der Horbach Wirtschaftsberatung GmbH ermöglicht. Als Gegenleistung für die Erstellung und Aufrechterhaltung der Homepage und des Verleihs darf die Horbach Wirtschaftsberatung GmbH über die angegebene Handynummer einmalig Kontakt zu Ihnen aufnehmen. Außerdem werden Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Prüfungsdatum weitergegeben, um ungelegene Anrufe in der Prüfungszeit zu vermeiden. Andere Daten wie bspw. Ihre Adresse werden nicht weitergegeben und absolut vertraulich behandelt. Genaueres finden Sie auch in unseren AGB.
Ich finde einen meiner Prüfer nicht in der Liste. Was tun?
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit dem Namen des neuen Prüfers und nach Möglichkeit seine Funktion (z.B. Richter am LG) oder teilen Sie uns dies vor ihrer Registrierung per Mail an [email protected] mit. Wir übernehmen den Prüfer dann schnellstmöglich in unser System.
Die Funktion „Prüfer geändert“ funktioniert nicht. Was tun?
Wenn sich vor Ihrer Prüfung ein Prüfer geändert haben sollte und die Auswahl „Prüfer geändert“ nicht funktioniert, loggen Sie sich bitte aus und melden sich bitte noch einmal neu an (mit den aktualisierten Prüfern!) und kommen Sie noch einmal in das Fachschaftsbüro oder rufen Sie uns während der Öffnungszeiten einfach unter der Nummer 0228/739256 an. Wir schicken Ihnen dann unverzüglich einen neuen Zugangscode für die neuen Prüfer zu.
Warum sind für meinen Prüfer keine „neueren Protokolle“ vorhanden?
„Neuere Protokolle“ sind solche, die erst durch den digitalen Verleihvorgang dazugekommen sind. Manche Prüfer kommen nur selten zum Einsatz. Es ist keine Seltenheit und auch kein Nachteil, dass von einem Prüfer nur „ältere Protokolle“ vorhanden sind.
Von meinem Prüfer sind noch gar keine Protokolle vorhanden.
In unserer Datei sind auch Prüfer aufgeführt, von denen (durch Fachschaften anderer juristischer Fakultäten in NRW) bekannt ist, dass sie prüfen. Leider haben wir zu diesen Prüfern bisher keine Protokolle. Wir wären also sehr verbunden, wenn Sie das erste Protokoll schreiben würden, damit andere Prüflinge nach Ihnen diese nutzen können.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Protokollsammlungen werden von der Fachschaft Jura der Universität Bonn in Kooperation mit der HORBACH Wirtschaftsberatung GmbH über die Internetseiten www.examensprotokolle-bonn.de und www.juristenberatung.de zur Verfügung gestellt.
2. Der Prüfungskandidat gibt folgende Angaben auf dieser Seite an: Prüfungsdatum, Namen der Prüfer sowie Prüfungsort. Vor- und Nachnamen des Prüflings sowie Adresse, Mobiltelefonnummer und Email-Adresse. Die angegebenen Kontaktdaten müssen zutreffend sein und vom Prüfling stammen.
3. Es werden eine Kaution in Höhe von 30 € und eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 € erhoben. Diese muss auf das Fachschaftskonto überwiesen werden. Anschließend hat der Prüfling uns einen Nachweis über die Überweisung per E-Mail zuzusenden.
Die Kaution wird nach Einstellen der eigenen Gedächtnisprotokolle im Internet zurückerstattet. Das bloße Kopieren von ausgeliehenen Protokollen oder Teilen davon und Einstellen dieser als eigene Protokolle, lässt den Anspruch auf Rückzahlung der Kaution entfallen.
4. Mit Vertragsschluss wird die Fachschaft Jura berechtigt Name, Handynummer, Emailadresse und Prüfungsdatum an Horbach zwecks einmaliger Kontaktaufnahme weiterzuleiten. Der Nutzung der Emailadresse kann per Mail an [email protected] widersprochen werden.
5. Die Kontaktdaten des Prüflings werden am Tage des Vertragsschlusses an Horbach weitergegeben.
Der Prüfling erhält im Anschluss durch einen automatisierten Vorgang, auf den die Fachschaft Jura einen direkten Einfluss hat, eine SMS mit seinen Zugangsdaten für den Internetauftritt.
6. Weder der PIN-Code für den Onlinezugang, noch die Protokollsammlungen, dürfen an Dritte weitergegeben werden.
7. Die alten Protokolle bleiben im Eigentum der Fachschaft.
8. Um die Kaution von 30 € zurück zu erhalten muss der Prüfling nach seiner mündlichen Prüfung eigene Protokolle zu den entsprechenden Prüfern erstellen. Diese Protokolle müssen spätestens vier Wochen nach Prüfungstermin online eingeben werden. Dazu loggt sich der Prüfling mit seinen Zugangsdaten wieder auf der o.g. Internetseite ein und gibt die Protokolle in die vorgegebene Maske ein. Die Protokolle zum Prüfer müssen jeweils mindestens 100 Wörter umfassen, die Protokolle zur Sache müssen jeweils mindestens 600 Wörter umfassen. Sollte ein Prüfer nicht auf der Internetseite zu finden sein, ist dies der Fachschaft Jura mitzuteilen und die betreffenden Protokolle sind ggf. nachzureichen. Mit Einstellen der neuen Protokolle werden diese zum Eigentum der Fachschaft.
9. Das angefertigte Protokoll muss den Inhalt der Prüfung adäquat und ausführlich wiedergeben, beleidigende oder unangemessene Formulierungen sind dabei zu unterlassen. Erfüllt das Protokoll diese Anforderungen in besonderem Maße nicht, kann die Kaution, nach einmaliger Aufforderung zur Nachbesserung, einbehalten werden.
10. Die Fachschaft Jura behält sich im besonderen Fall den redaktionellen Zugriff auf die Protokolle vor.
Stand: September 2023
Über
Seit Dezember 2012 haben wir in Kooperation mit der HORBACH Wirtschaftsberatung GmbH die Ausleihe unserer Examensprotokolle auf ein online basiertes Verleihverfahren umgestellt.
Unter der Adresse Examensprotokolle-Bonn.de könnt ihr die Protokolle für euren Prüfer ausleihen. Bitte lest vorher sorgfältig die AGB durch. Weiter unten findet ihr eine kleine Liste der am häufigsten gestellten Fragen.